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07. Dezember 2021 Krankenhaus und Gesundheitswesen, Produkte und Services

Arbeitszeiterfassung zeitgemäß und rechtssicher

Adam Dreszer
Vertrieb

Zeitgemäße und rechtssichere Zeiterfassung mit TIMEOFFICE: bereits am 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Mitgliedsstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Das Urteil verfolgt den Zweck, Bestimmungen zur Einhaltung von Arbeitszeitgrenzen tatsächlich überprüfbar zu machen.

Erste Arbeitsgerichte warten nicht auf den deutschen Gesetzgeber

Auch wenn der deutsche Gesetzgeber noch nicht nachgezogen hat, urteilen die ersten Arbeitsgerichte in Deutschland bereits gemäß der EU-Verordnung. Diese sieht vor, dass Einrichtungen ein objektives, verlässliches und zugängliches System vorhalten müssen, mit dem die von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.

Zeitgemäße und rechtssichere Zeiterfassung mit TIMEOFFICE

Mit TIMEOFFICE und seiner Anbindung an elektronische Zeiterfassungsterminals sowie seinem Zusatzmodul „Zeitdatenpflege“ sind Organisationen rechtssicher aufgestellt.

Dafür gibt es in der Dienstplansoftware TIMEOFFICE drei verschiedene Möglichkeiten, Arbeitszeit minutengenau zu erfassen:

  1. Hardwarebasiert:
    Über Stempeluhren oder Zeiterfassungsterminal geben Mitarbeitende ihre Kommen- und Gehen-Zeiten an.
  2. Über die Zeitdatenpflege:
    In dem TIMEOFFICE-Ergänzungsmodul werden Abweichungen vom Dienstplan eingetragen. Arbeitet jemand mehr oder weniger als im Dienstplan vorgesehen, loggt er sich ins Mitarbeiterportal ein und erfasst dort die abweichenden Zeiten.
  3. Mittels der Webstempeluhr:
    Über das TIMEOFFICE-Webportal können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbstständig Kommen und Gehen buchen. Dies eignet sich für Arbeitsplätze mit eigenem PC.
Zeitgemäße und rechtssichere Zeiterfassung mit TIMEOFFICE

Klare Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Bisher waren Arbeitgeber per Arbeitszeitgesetz lediglich dazu verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehenden Zeiten zu erfassen, d.h. Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeit. Nach der EuGH-Rechtsprechung muss die Zeiterfassung nun ab der 0. Stunde gewährleistet werden.

Eine so genaue Zeiterfassung bringt sowohl für Organisationen als auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Rechtssicherheit hinaus weitere Vorteile. Denn so werden Über- und Unterstunden für beide Seiten transparent. Das erleichtert gleichzeitig die Lohnabrechnung sowie die Planung von freien Tagen und steigert Arbeitnehmerschutz und Fairness.

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