23. September 2022 Feuerwehren und Rettungsdienste, Krankenhaus und Gesundheitswesen, Strategie und Markt BAG-Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung Steffen HohlbaumTeam Customizing Artikel teilen Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind Firmen verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden systematisch zu erfassen. Das BAG hat in einem Grundsatzurteil klargestellt, dass eine generelle Pflicht besteht, die Arbeitszeit zu erfassen. Es beruft sich dabei auf ein bereits im Mai 2019 gefälltes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Schon vor drei Jahren hatte der EuGH von den Mitgliedsstaaten gefordert, eine systematische Arbeitszeiterfassung einzuführen. Nach dem EuGH-Urteil ist in Deutschland aber zunächst nichts passiert. Das Urteil des BAG könnte den Handlungsdruck auf den Gesetzgeber nun erhöhen. In diesem Rahmen ist zu prüfen, wie mit flexiblen Arbeitszeitmodellen wie Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice umgegangen werden soll. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will zunächst aber die Begründung des Urteils abwarten. Mit einer Urteilsbegründung des BAG wird im November gerechnet. Unabhängig von dieser Entscheidung begleiten wir Organisationen in Sachen Zeiterfassung und bieten im TIMEOFFICE-Kosmos verschiedene Lösungsoptionen an. Hier gibt es mehr Infos für Zeiterfassung ohne Zeitverlust Am 27. und 29. September gibt es zwei Kurzpasstermine zu diesem aktuellen Thema: BAG Urteil – Vorstellung Lösungsoptionen im TIMEOFFICE Kosmos – Pradtke GmbH