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24. Juni 2022 Insights, Krankenhaus und Gesundheitswesen, Strategie und Markt

Tarifupdate TIMEOFFICE Kurzpass

Lisa Paetzel, Team Sales & Business-Development, Pradtke Gmbh
Lisa Paetzel
Team Sales & Business-Development

Tarifupdate für TIMEOFFICE

Peter Dait ist Leiter des Customizing Teams und aufgrund seiner jahrzehntelangen Erfahrung in der individuellen Anpassung von TIMEOFFICE auf die sich kontinuierlich verändernden Tarife heute ein echter Fachmann.

Im Kurzpass ging es um den neuen Tarif für die 60.000 Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern. Auf diesen hatten sich die Gewerkschaft Marburger Bund und der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) Anfang Mai 2022 nach sieben Verhandlungs- und Sondierungsrunden geeinigt. Der Weg zum Tarifabschluss war steinig: Die Verhandlungen hatten bereits im Herbst 2021 begonnen. Mitte März rief die Gewerkschaftsseite zu Warnstreiks auf, da die Positionen verhärtet waren.

Inhalt der Tarifeinigung

 Die Entgeltsteigerung von 3,35% gilt rückwirkend zum 1. Oktober 2021. Darüber hinaus gibt es Änderungen bei den Ruf- und Bereitschaftsdiensten und den freien Wochenenden. Die Änderungen der Rufbereitschaftsdiensten treten ab 1. Juli 2022 in Kraft, die Änderungen zu den Bereitschaftsdiensten und freien Wochenenden ab 1. Januar 2023.

Die Änderungen im Überblick

Urlaub:

  • Ab dem 1. Januar 2022 erhalten Ärztinnen und Ärzte einen zusätzlichen Urlaubstag.
  • Ab dem 1. Januar 2023 erhalten Ärztinnen und Ärzte, die in einem Kalenderhalbjahr mehr als 29 Bereitschaftsstunden leisten, einen zusätzlichen Urlaubstag.

Rufbereitschaftsdienst (ab 1. Juli 2022):

  • Maximal 13 Rufbereitschaftsdienste sind pro Kalendermonat (bis zu 24 Stunden Bereitschaftsdienst) zu leisten. Sonstige Dienste dürfen nur bei Gefährdung der Patientensicherheit erbracht werden. Ab dem 14. Rufbereitschaftsdienst eines jeden Kalendermonats erhalten Ärztinnen und Ärzte zusätzlich zum Rufbereitschaftsdienstentgelt einen Zuschlag von 10%. Nach jeder dritten Rufbereitschaft erhöht sich der Zuschlag jeweils um weitere 10%.
  • Für die tatsächliche Inanspruchnahme in der Zeit zwischen 0 und 6 Uhr erhalten Ärztinnen und Ärzte einen weiteren Zuschlag zusätzlich zum Entgelt für Überstunden und eventuellen Zeitzuschlägen für erfasste Zeiten. Dieser Zuschlag kann auf Wunsch der Ärztin oder des Arztes in der Freizeit ausgeglichen werden.

Bereitschaftsdienste (ab 1. Januar 2023):

  • Bei der Anordnung von Bereitschaftsdiensten müssen Ärztinnen und Ärzte in der Regel nur bis zu vier Bereitschaftsdienste in einem Kalendermonat leisten.
  • Arbeitsleistungen am Wochenende, Rufbereitschaftsdienste und Bereitschaftsdienste können angeordnet werden, wenn die Patientensicherheit gefährdet ist.

Freie Wochenenden (ab 1. Januar 2023):

  • Grundsätzlich muss eine Arbeitsleistung nur noch an zwei Wochenenden im Monat erbracht werden.

 

Hinzu kommt, dass die Dienstplanung zwei Monate im Voraus erstellt sein muss. Wird diese Regelung nicht eingehalten, erhöht sich die Bewertung der Bereitschafts- und Rufdienste im Folgemonat auf 17,5% anstatt 10%.

 

Ein weiterer Kurzpass mit Peter Dait zum Tarifupdate findet am 27.10.2022 statt. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme. Zur Anmeldung: Kurzpass Tarifupdate

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