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17. November 2021 Insights

TVöD-K: Aktuelles BAG-Urteil zu Überstundenzuschlägen

Steffen Hohlbaum
IT Consultant Customizing

Das BAG-Urteil 6 AZR 253/19 vom 15. Oktober 2021 hat die Tarifnorm des TVöD-K an einer zentralen Stelle für unwirksam erklärt: Bisher galt die Regelung, dass Überstundenzuschläge für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schicht-/Wechselschicht anders betrachtet werden als Überstundenzuschläge für Mitarbeiter, die keinen Schichtdienst leisten (§7 (8) c). Laut BAG ist die Tarifnorm unverständlich und verstoße gegen das Gebot der Normenklarheit. Eine Veröffentlichung der Urteilsbegründung steht noch aus. Somit gelten für alle Mitarbeitende nun dieselben Regeln hinsichtlich der Überstundenzuschläge, unabhängig davon, ob sie in Schicht-/Wechselschicht arbeiten oder nicht. Wortgleiche Regelungen finden sich auch in AVR-C Anlagen 30-33 sowie im TV-Ärzte-KF.

Das Customizing-Team arbeitet bereits an der Umsetzung der neuen Vorgaben.

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