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30. November 2022 Insights, Produkte und Services

eAU ab 2023 für Arbeitgebende verpflichtend

Peter Dait
Leitung Customizing

Zum 1. Januar 2023 kommt die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Damit tritt das neue Verfahren nach unzähligen Verschiebungen und zudem in einer anderen Form als vielfach erwartet in Kraft.

Die eAU ist Teil der Telematikinfrastruktur (TI) und ermöglicht die digitale Übermittlung der Daten zur Arbeitsunfähigkeit an Krankenkasse, Arbeitgeber und Patient. Sie ersetzt den bisherigen papierbasierten Prozess einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, bei dem Patientinnen und Patienten das Attest als Ausdruck erhielt und jeweils eine Version an Krankenkasse und Arbeitgeber schicken musste.

Der neue eAU-Prozess

Nachdem die eAU im lokalen Verwaltungssystem erzeugt wurde, signiert die Ärztin oder der Arzt das Dokument mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Der Versand erfolgt dann automatisiert an die Krankenkasse.

Anders als erwartet, übermitteln die Krankenkassen die AU-Bescheinigungen dann allerdings nicht automatisch an den Arbeitgebenden. Stattdessen müssen diese die eAU ab dem kommenden Jahr via Lohnsystem bei den Kostenträgern abholen. Dabei unterstützt sie TIMEOFFICE.

Neue Schnittstelle zu Lohnsystemen

Ab Dezember 2022 bieten wir für TIMEOFFICE eine neue Schnittstelle für die Lohn- und Gehaltssysteme fidelis, Kidicap, LOGA und SAP über T-Systems, damit das jeweilige System weiß, für welche Mitarbeitenden eAUs abgerufen werden müssen.

Entscheidend ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Krankmeldung künftig danach gefragt werden, ob eine AU vorliegt – und wenn ja, von wann bis wann diese gilt. Diese Informationen müssen dann festgehalten werden. Dafür gibt es in TIMEOFFICE ab dem nächsten Stand eine neue Kartei im Personalstamm, in der diese gemeldeten Zeiträume eingetragen werden können.

Zusätzliche Features für mehr Komfort

Wenn Sie die TIMEOFFICE Mobile App nutzen, können Mitarbeitende ihre Krankmeldung in Kürze dort hinterlegen. Diese Eingabe erscheint dann automatisch in TIMEOFFICE mit dem Hinweis, dass der Eintrag aus der App des Mitarbeitenden stammt. Ebenso kann die AU bald im Ausfallmanagement-Tool plan b erfasst werden.

Da an dem neuen eAU-Verfahren nicht alle Krankenkassen teilnehmen, kann man in TIMEOFFICE über einen neuen Parameter hinterlegen, dass für die jeweiligen Mitarbeitenden keine elektronische AU-Anfrage gestellt werden soll.

Auf einen Blick

Das neue hilfreiche eAU-Paket umfasst

ab Dezember 2022

  • die Möglichkeit, Krankmeldungen in TIMEOFFICE zu erfassen sowie zu markieren, ob nach Aussage des Mitarbeitenden eine AU vorliegt.
  • die unidirektionale Schnittstelle von TIMEOFFICE zu den Lohnsystemen fidelis, Kidicap, LOGA und SAP bei T-Systems, um die Krankmeldung mit AU zu übermitteln (wenn gewünscht täglich).
  • einen neuen Parameter, über den diejenigen Mitarbeitenden in TIMEOFFICE gekennzeichnet werden können, für die im Lohnsystem keine eAU-Abfrage ausgelöst werden soll. Dennoch können die Krankmeldungen mit AU über die neue Schnittstelle an das Lohnsystem weitergegeben werden.

im Jahr 2023

  • die Option, dass Mitarbeitende Krankmeldungen über die Mobile App erfassen. TIMEOFFICE-Nutzende werden dann über die eingereichten Krankmeldungen via eines neuen Widgets im TIMEOFFICE-Homescreen informiert.
  • die Möglichkeit, Krankmeldungen alternativ im Ausfallmanagement-Tool plan b zu erfassen.

 

Erfahren Sie, wie die Umsetzung konkret bei Ihrem Lohnsystem funktioniert, und kommen Sie in den für Sie zugeschnittenen Kurzpasstermin.

02. Dezember, 08:30-10:00 Uhr: Kidicap
02. Dezember: 10:30-12:00 Uhr: SAP über T-Systems
12. Dezember: 09:00-10:30 Uhr: LOGA
16. Dezember: 09:00-10:30 Uhr: Fidelis

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