• Finden Sie Ihre Ansprechpartner:Innen
  • Nehmen Sie Kontakt zu uns auf
  • Jetzt zum Newsletter anmelden
  • Hier geht es zu den Webinar-Terminen
05. Dezember 2023 Krankenhaus und Gesundheitswesen, Strategie und Markt

Status der Krankenhausreform

Rahel Huhn
Team strategische Kommunikation
Status der Krankenhausreform
Stand: 28. November 2023

Bundesrat blockiert Krankenhaustransparenz­gesetz vorerst

Am 24. November hat der Bundesrat mit einer knappen Mehrheit das Krankenhaustransparenz­gesetz vorerst blockiert und den Vermittlungsausschuss angerufen. Das Gesetz gilt als erster Baustein der großen geplanten Krankenhausreform. Es beinhaltet ein Onlineportal (den sogenannten Krankenhausatlas), in dem die verschiedenen Leistungen der Krankenhäuser für Patienten einsehbar sein werden.

Die Deutsche Kranken­hausgesellschaft (DKG) unterstützt die Entscheidung des Bundesrates. Durch das Transparenzgesetz leide der DKG zufolge die Versor­gung in der Fläche und qualitativ hochwertige, aber kleine Kliniken würden durch die geplante Leveleintei­lung benachteiligt und in ihrer Existenz gefährdet.

Leistungsgruppen für Krankenhausplanung nach bundeseinheitliche Kriterien

Eine Einigung zwischen Bund und Ländern zur Krankenhausreform soll im Januar 2024 erfolgen, hatten diese am 24. November angekündigt. Darin vorgesehen sind unter anderem Leistungsgruppen, mit denen die Krankenhausplanung künftig nach bundeseinheitlichen Qualitätskriterien erfolgen soll. Geplant war, diese Leistungsgruppen und die entsprechenden Zuwei­sungen zu den Krankenhäusern ab Mitte 2024 öffentlich im Online-Krankenhausatlas abzubilden.

Mit den geplanten Leistungsgruppen soll die Krankenhausplanung künftig nicht mehr anhand der Kranken­hausbetten erfolgen, sondern mittels zunächst 64 Leistungsgruppen, wie sie Nordrhein-Westfalen bereits nutzt, plus fünf weiteren. Die Leistungsgruppen sollen bundeseinheitliche Qualitätskriterien enthalten, die etwa die technische oder personelle Ausstattung regeln. In ländlichen Räumen, wo diese Qualität vorerst nicht erreicht werden könne, sollen Ausnahmen möglich sein. Bisher besteht jedoch noch keine Einigung darüber, ob es eine zeitliche Begrenzung dieser Ausnahmen geben soll.

Zeitrahmen für Reform weiter unklar

Im Rahmen einer GKV-Veranstaltung am 27. November erklärte Gesundheitsminister Karl Lauterbach, dass die geplante Krankenhausreform deutlich verschoben würde, sollte das Transparenzgesetz nicht kommen. In diesem Gesetz seien rechtliche Grundlagen für die Weiterentwicklung des Groupers enthalten. Der Grouper wird zur Berechnung der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) genutzt und soll für die geplanten neuen Leis­tungsgruppen entsprechend angepasst werden.

Die Kritikpunkte der Länder hinsichtlich der Reform und des derzeitigen Arbeitsentwurfs eines Krankenhausversorgungs­verbesserungsgesetzes (KHVVG) werden in einem neuen Entwurf berücksichtigt, der diese Woche Freitag auf dem Tisch liegen soll, so Lauter­bach.

Nach derzeitigem Stand soll das KHVVG in der ersten Hälfte des kommenden Jahres zumindest beschlossen werden und bis zum Jahr 2029 vollständig umgesetzt sein.

Meta Navigation öffnen

Jetzt zum Newsletter anmelden!

In regelmäßigen Abständen informieren wir Sie in unserem Newsletter über unsere Optimierungen und Neuentwicklungen der Pradtke GmbH, über aktuelle Themen und Termine sowie relevante (gesundheits-) politische und tarifrechtliche Veränderungen.

Themenbereich(e) auswählen:
Datenschutz: *

* Pflichtfelder