05. Dezember 2023 Krankenhaus und Gesundheitswesen, Strategie und Markt Status der Krankenhausreform Rahel HuhnTeam strategische Kommunikation Artikel teilen Status der Krankenhausreform Stand: 28. November 2023 Bundesrat blockiert Krankenhaustransparenzgesetz vorerst Am 24. November hat der Bundesrat mit einer knappen Mehrheit das Krankenhaustransparenzgesetz vorerst blockiert und den Vermittlungsausschuss angerufen. Das Gesetz gilt als erster Baustein der großen geplanten Krankenhausreform. Es beinhaltet ein Onlineportal (den sogenannten Krankenhausatlas), in dem die verschiedenen Leistungen der Krankenhäuser für Patienten einsehbar sein werden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) unterstützt die Entscheidung des Bundesrates. Durch das Transparenzgesetz leide der DKG zufolge die Versorgung in der Fläche und qualitativ hochwertige, aber kleine Kliniken würden durch die geplante Leveleinteilung benachteiligt und in ihrer Existenz gefährdet. Leistungsgruppen für Krankenhausplanung nach bundeseinheitliche Kriterien Eine Einigung zwischen Bund und Ländern zur Krankenhausreform soll im Januar 2024 erfolgen, hatten diese am 24. November angekündigt. Darin vorgesehen sind unter anderem Leistungsgruppen, mit denen die Krankenhausplanung künftig nach bundeseinheitlichen Qualitätskriterien erfolgen soll. Geplant war, diese Leistungsgruppen und die entsprechenden Zuweisungen zu den Krankenhäusern ab Mitte 2024 öffentlich im Online-Krankenhausatlas abzubilden. Mit den geplanten Leistungsgruppen soll die Krankenhausplanung künftig nicht mehr anhand der Krankenhausbetten erfolgen, sondern mittels zunächst 64 Leistungsgruppen, wie sie Nordrhein-Westfalen bereits nutzt, plus fünf weiteren. Die Leistungsgruppen sollen bundeseinheitliche Qualitätskriterien enthalten, die etwa die technische oder personelle Ausstattung regeln. In ländlichen Räumen, wo diese Qualität vorerst nicht erreicht werden könne, sollen Ausnahmen möglich sein. Bisher besteht jedoch noch keine Einigung darüber, ob es eine zeitliche Begrenzung dieser Ausnahmen geben soll. Zeitrahmen für Reform weiter unklar Im Rahmen einer GKV-Veranstaltung am 27. November erklärte Gesundheitsminister Karl Lauterbach, dass die geplante Krankenhausreform deutlich verschoben würde, sollte das Transparenzgesetz nicht kommen. In diesem Gesetz seien rechtliche Grundlagen für die Weiterentwicklung des Groupers enthalten. Der Grouper wird zur Berechnung der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) genutzt und soll für die geplanten neuen Leistungsgruppen entsprechend angepasst werden. Die Kritikpunkte der Länder hinsichtlich der Reform und des derzeitigen Arbeitsentwurfs eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) werden in einem neuen Entwurf berücksichtigt, der diese Woche Freitag auf dem Tisch liegen soll, so Lauterbach. Nach derzeitigem Stand soll das KHVVG in der ersten Hälfte des kommenden Jahres zumindest beschlossen werden und bis zum Jahr 2029 vollständig umgesetzt sein.