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21. November 2023 Krankenhaus und Gesundheitswesen, Strategie und Markt

Status der Krankenhausreform

Rahel Huhn
Team strategische Kommunikation

Status der Krankenhausreform,
Stand: 20. November 2023

Im Januar 2024 sollte sie kommen: Karl Lauterbachs Krankenhausreform. Doch der aktuelle Zeitplan sieht anders aus. Nach derzeitigem Stand soll das Krankenhausversorgungs­verbesserungsgesetzes (KHVVG) in der ersten Hälfte des kommenden Jahres zumindest beschlossen werden und bis zum Jahr 2029 vollständig umgesetzt sein. Bis dahin sind noch viele Punkte zu klären. Was bereits jetzt klar ist, die angedachte Einteilung der Krankenhäuser in Levels wird nicht kommen.

In der vergangenen Woche hatten sich die Länder mit einem Brandbrief an den Gesundheitsminister gewandt und sich einstimmig gegen die derzeitige Ausgestaltung der Reform gestellt. Die Länder kritisierten unter anderem Unklarheiten bei der Finanzierung und Einschränkungen bei der Krankenhausplanung.

Aktuell liegt ein neuer Arbeitsentwurf als Grundlage der in dieser Woche stattfindenden Bund-Länder-Runde vor. Dieser beinhaltet laut Medienberichten folgende Punkte:

Weiterentwicklung des Finanzierungssystems

Die sogenannte Vorhaltepauschalen sollen künftig mindestens 60 Prozent der Krankenhausfinanzierung ausmachen. Durch Vorhaltepauschalen soll erreicht werden, dass nur solche Kliniken Operationen durchführen, die dafür das nötige medizinische Know-how besitzen.

Die restliche Finanzierung soll weiterhin durch diagnosebezogene Fallpauschalen (DRG) erfolgen. Fallpauschalen beschreiben die Praxis, nach der Kliniken allein für die Anzahl der erbrachten Leistungen bezahlt werden.

Neu ist, dass den Vorhaltepauschalen bundeseinheitliche Bewertungsrelationen zugrunde gelegt werden sollen. Bei deren Berechnung sollen auch die tatsächlichen Fallzahlen eines Krankenhauses in einer Leistungsgruppe berücksichtigt werden.

Vorhaltepauschalen, diagnosebezogene Fallpauschalen und tatsächliche Fallzahlen – so soll das Finanzierungssystem weiterentwickelt werden.

zusätzliches Geld für bestimmte Leistungsbereiche

Ab 2027 ist eine zusätzliche Förderung in bestimmten Leistungsgruppen geplant. Die Pädiatrie soll mit jährlich 288 Millionen und die Geburtshilfe mit 120 Millionen Euro wie bereits im ersten Referentenentwurf vorgesehen weiterhin gefördert werden. Ebenso erhalten nun die Bereiche Stroke Unit (35 Millionen Euro), Spezielle Traumatologie (65 Millionen Euro) und Intensivmedizin (30 Millionen Euro) zusätzliche Förderungen.

Krankenhäuser, die an der Notfallversorgung teilnehmen, sollen ebenfalls finanzielle Unterstützung erhalten. Dafür sind ab 2027 jährlich 33 Millionen Euro vorgesehen.

Krankenhäuser dürfen ab 2027 keine Leistungen abrechnen, für die sie keine Leistungsgruppe zugewiesen bekommen haben. Für die Behandlung von Notfallpatientinnen und -patienten soll dies allerdings nicht gelten.

mehr Verantwortung bei Bundesländern

Die Bundesländer sollen bei der Zuweisung, welche Krankenhäuser Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben übernehmen, mehr Verantwortung erhalten. So sollen sie dies künftig nicht mehr im Einvernehmen, sondern nur noch im Benehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen entscheiden dürfen. Das bedeutet: Ein Einverständnis mit den Krankenkassen wäre bei der Zuweisung nicht mehr unbedingt erforderlich. Das war eine der maßgeblichen Forderungen der Länder an den Bund.

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