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PPUG
Ready

Timeoffice ist PPUG ready

Roswitha Schendel-Dreiner
Software-Dokumentation

Wie unterstützt TIMEOFFICE Krankenhäuser bei der wirksamen Darstellung der PpUG?

Mit der Dienstplansoftware TIMEOFFICE können Sie die Pflegepersonaluntergrenzen unkompliziert darstellen und überwachen – und das bereits seit Januar 2019.

Damit war TIMEOFFICE eine der ersten Softwarelösungen für den strategischen Personaleinsatz im Krankenhaus, die die PpUGV mitführte. Und aus diesem Grund ist die Umsetzung heute am weitreichendsten.

Damit Sie jederzeit steuerungs- und strategiefähig sind – egal, welche neuen Vorgaben für Kliniken noch kommen.

Überwachung der PpUG im Dienstplan

TIMEOFFICE errechnet die PpUG automatisch anhand der Belegungsdaten und weist sie direkt im Dienstplan aus. Dabei berücksichtigt TIMEOFFICE automatisch den zulässigen Höchstanteil für Pflegehilfskräfte. Im Dienstplan können Sie dann die Personalbesetzung einsehen – getrennt nach Pflegefachkräften, Pflegehilfskräften und ab 2022 auch nach Hebammen.

Dadurch sind Sie zu jedem Zeitpunkt in der Lage zu erkennen, an welchen Tagen die geforderten PpUG nicht eingehalten werden oder welche zusätzliche Freizeiten möglich sind.

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Berechnung der Personalbesetzung für die PpUG

Auch das stundenweise anwesende Personal muss bei der Berechnung berücksichtigt werden. Daher können Sie wechselnde Einsatzorte innerhalb eines Tages in TIMEOFFICE dokumentieren – und so auf kurzfristige Engpässe reagieren.

Mit dem Berechnungsnachweis in TIMEOFFICE können Sie die Berechnungen nachvollziehen – und Sie erhalten einen detaillierten Überblick, in dem die Personalbesetzungen pro Stunde aufgeschlüsselt ist.

Quartals- und Jahresmeldung

Die geforderten Quartalsmeldungen können Sie einfach und unkompliziert aus TIMEOFFICE erzeugen. Diese Datei erhält das richtige Format zum Upload im Datenportal des InEK. Für Sie bedeutet das: Kein Aufwand für die manuelle Erfassung.

Die Jahresmeldung wird dann automatisch duch das Datenportal des InEK aus den abgegebenen Quartalsmeldungen erzeugt. Sie müssen an dieser Stelle nichts mehr machen.

Das sagen TIMEOFFICE Kunden

„Für mich ist die Umsetzung und Einhaltung der PpUG eine der zentralen Herausforderungen der strategischen Personalallokation – auch vor dem Hintergrund des drängenden Fachkräftemangels. Mit TIMEOFFICE können wir nicht nur die PpUG überwachen, sondern auch Prognosen erstellen und unseren Mitarbeitenden dadurch eine verlässliche, sechswöchige Vorausplanung bieten, auch in den Abteilungen, in denen die PpUG gelten.“

Thomas Weyers, Pflegedirektor, St. Josef Krankenhaus Moers

„Diese TIMEOFFICE-Features unterstützt und entlastet nicht nur im Alltag, sondern geben uns einen echten Pack-an für die PpUG. Deshalb sehen wir auch dem Ganzhausansatz vergleichsweise gelassen entgegen.“

Theo Geerling, Stabsstelle Pflegedirektion mit Aufgabenschwerpunkt EDV
St. Josef Krankenhaus Moers

Belegungsdaten

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Belegungsdaten aus der Mitternachtsstatistik über eine KIS-Schnittstelle direkt in TIMEOFFICE zu importieren.

Um besser planen zu können, können Sie zudem eine Prognose zur Bettenbelegung in TIMEOFFICE erfassen. Diese Werte werden dann bereits bei der Erstellung eines Soll-Dienstplans berücksichtigt. Dafür definieren Sie einfach ein mehrwöchiges Modell, das Sie beliebig weit in die Zukunft kopieren können.

Personaldaten für das InEK

Über 800 Einrichtungen wurden Anfang 2019 aufgefordert, verschiedene Daten kurzfristig an das InEK zu übermitteln. Darunter auch einige unserer Kunden.

Da diese Erhebung sehr aufwendig war, haben wir sie bei der Ermittlung der benötigten Personaldaten durch TIMEOFFICE unterstützt. Die komplexe Personaldatenerhebung entfällt dadurch komplett. Stattdessen haben unsere Kunden das vollständig ausgefüllte Formular direkt von uns erhalten.

Das Institut hat bereits in Aussicht gestellt, in naher Zukunft erneut und regelmäßig Daten erheben zu wollen. Die gute Nachricht: Mit unsere Lösung können wir auch alle noch kommenden Abfragen abbilden, zu denen Sie aufgrund erneuter notarieller Auslosung seitens des InEK verpflichtet sein könnten.

Wer begleitet mich und macht mich schlau in Sachen PpUG?

Wir. Mit unserem dreistündigen Fachseminar „PpUG – Erlösabschläge vermeiden & zukunftsgerichtet planen“ machen wir Sie fit in Sachen PpUG-Verordnung und deren Auswirkungen. In Webinar-Form zeigen wir Ihnen anhand umfangreicher Analysen, wo welcher Handlungsbedarf besteht und wie Sie damit umgehen. Darüber hinaus informieren wir Sie über verschiedene Möglichkeiten, wie Sie kurzfristigen Arbeitsausfall kompensieren können.

Bei Interesse senden Sie uns einfach eine E-Mail an campus@pradtke.de oder Sie rufen uns an 0234 45984-52.

Zudem bieten wir Ihnen passende Produkttrainings an, die Sie direkt in die Lage versetzen, die PpUG in TIMEOFFICE wirksam zu überwachen.

Was sind die PpUG ?

Durch die Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) möchte das BMG die Personalausstattung in Krankenhäusern verbessern und damit eine sichere und gute Behandlung von Patientinnen und Patienten weiterhin sicherstellen. Seit dem 1. Januar 2019 gelten die PpUG  für vier pflegesensitive Krankenhausbereiche (Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie).

Seit dem 1. Januar 2020 gelten die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) in vier weiteren Bereichen: Neben der Herzchirurgie und der Neurologie gibt es Untergrenzen für die Schlaganfalleinheiten (Stroke Units) und die Neurologische Frührehabilitation.

Zum 1. Januar 2022 kommen die Bereiche Orthopädie, Gynäkologie und Geburtshilfe hinzu und die Pädiatrie wird neu in allgemeine, spezielle und neonatologische Pädiatrie aufgeteilt. Ebenfalls neu in die Betrachtung mit aufgenommen wurden die Hebammen.

Wie lauten die Untergrenzen?

Allgemeine Chirurgie

Seit 1. Januar 2021 gilt:
Tagschicht: max. 10 Patienten pro Pflegekraft
(davon max. 10% Pflegehilfskräfte)

Nachtschicht: max. 20 Patienten pro Pflegekraft
(davon max. 10% Pflegehilfskräfte)

Innere Medizin

Seit 1. Januar 2021 gilt:
Tagschicht: max. 10 Patienten pro Pflegekraft
(davon max. 10% Pflegehilfskräfte)

Nachtschicht: max. 22 Patienten pro Pflegekraft
(davon max. 10% Pflegehilfskräfte)

Allgemeine Pädiatrie

Zum 1. Januar 2022 gilt:
Tagschicht: max. 6 Patienten pro Pflegekraft
(davon max. 5% Pflegehilfskräfte)

Nachtschicht: max. 10 Patienten pro Pflegekraft
(davon max. 5% Pflegehilfskräfte)

Spezielle Pädiatrie

Zum 1. Januar 2022 gilt:
Tagschicht: max. 6 Patienten pro Pflegekraft
(davon max. 5% Pflegehilfskräfte)

Nachtschicht: max. 14 Patienten pro Pflegekraft
(davon max. 5% Pflegehilfskräfte)

Neonatologische Pädiatrie

Zum 1. Januar 2022 gilt:
Tagschicht: max. 3,5 Patienten pro Pflegekraft
(davon max. 5% Pflegehilfskräfte)

Nachtschicht: max. 5 Patienten pro Pflegekraft
(davon max. 5% Pflegehilfskräfte)

Pädiatrische Intensivmedizin

Ab 1. Januar 2021 gilt:
Tagschicht: max. 2 Patienten pro Pflegekraft
(davon max. 5% Pflegehilfskräfte)

Nachtschicht: max. 3 Patienten pro Pflegekraft
(davon max. 5% Pflegehilfskräfte)

Gynäkologie

Zum 1. Januar 2022 gilt:
Tagschicht: max. 8 Patienten pro Pflegekraft bzw. Hebamme
(davon max. 5% Pflegehilfskräfte und 10% Hebammen)

Nachtschicht: max. 18 Patienten pro Pflegekraft bzw. Hebamme
(davon max. 0% Pflegehilfskräfte und 5% Hebammen)

Geburtshilfe

Zum 1. Januar 2022 gilt:
Tagschicht: max. 8 Patienten pro Pflegekraft bzw. Hebamme
(davon max. 5% Pflegehilfskräfte und 10% Hebammen)

Nachtschicht: max. 18 Patienten pro Pflegekraft bzw. Hebamme
(davon max. 0% Pflegehilfskräfte und 5% Hebammen)

Intensivmedizin

Tagschicht: max. 2,5 Patienten pro Pflegekraft
Nachtschicht: max. 3,5 Patienten pro Pflegekraft

Davon max. 8% Pflegehilfskräfte je Schicht

Ab 1. Januar 2020 gilt:
0% Pflegehilfskräfte je Schicht

Ab 1. Januar 2021 gilt:
Tagschicht: max. 2 Patienten pro Pflegekraft

Nachschicht: max. 3 Patienten pro Pflegekraft

Geriatrie

Tagschicht: max. 10 Patienten pro Pflegekraft
(davon max. 20% Pflegehilfskräfte)

Nachtschicht: max. 20 Patienten pro Pflegekraft
(davon max. 40% Pflegehilfskräfte)

Ab 1. Januar 2020 gilt:
max. 15% Pflegehilfskräfte (Tagschicht)
max. 20% Pflegehilfskräfte (Nachtschicht)

Unfallchirurgie

Tagschicht: max. 10 Patienten pro Pflegekraft
(davon max. 10% Pflegehilfskräfte)

Nachtschicht: max. 20 Patienten pro Pflegekraft
(davon max. 15% Pflegehilfskräfte)

Kardiologie

Tagschicht: max. 12 Patienten pro Pflegekraft
(davon max. 10% Pflegehilfskräfte)

Nachtschicht: max. 24 Patienten pro Pflegekraft
(davon max. 15% Pflegehilfskräfte)

ab 1. Januar 2020 gilt:
Tagschicht: max. 10 Patienten pro Pflegekraft
Nachtschicht: max. 20 Patienten pro Pflegekraft

Davon max. 10% Pflegehilfskräfte je Schicht

Herzchirurgie

ab 1. Januar 2020 gilt:

Tagschicht: max. 7 Patienten pro Pflegekraft
(davon max. 5% Pflegehilfskräfte)
Nachtschicht: max. 15 Patienten pro Pflegekraft
(davon 0% Pflegehilfskräfte)
Neurologie

ab 1. Januar 2020 gilt:

Tagschicht: max. 10 Patienten pro Pflegekraft
(davon max. 10% Pflegehilfskräfte)
Nachtschicht: max. 20 Patienten pro Pflegekraft
(davon 8% Pflegehilfskräfte)
Schlaganfalleinheit

ab 1. Januar 2020 gilt:

Tagschicht: max. 3 Patienten pro Pflegekraft
(davon max. 0% Pflegehilfskräfte)
Nachtschicht: max. 5 Patienten pro Pflegekraft
(davon 0% Pflegehilfskräfte)
Neurologische Frührehabilitation

ab 1. Januar 2020 gilt:

Tagschicht: max. 5 Patienten pro Pflegekraft
(davon max. 10% Pflegehilfskräfte)
Nachtschicht: max. 12 Patienten pro Pflegekraft
(davon 8% Pflegehilfskräfte)
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