31. März 2022 Insights Dokumentation der Covid-19 Impfpflicht in TIMEOFFICE Sascha WambachTeam Klartext Artikel teilen Dokumentation der Covid-19 Impfpflicht in TIMEOFFICE Bundestag und Bundesrat haben am 10. Dezember 2021 die Impfpflicht in der Pflege beschlossen, um die hohen Infektionsraten weiter zu bekämpfen. Betroffen sind neben Kliniken und Pflegeeinrichtungen unter anderem auch Mitarbeitende und Inhaber von Arzt- und Psychotherapeutenpraxen. Seit dem 16. März 2022 gilt die gesetzliche Impfpflicht gegen COVID-19. Nachweis und Kontrolle der Impfpflicht Bis zum 15. März 2022 mussten Beschäftigte ihrem Arbeitgeber nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz einen Nachweis über eine vollständige COVID-19-Schutzimpfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest vorlegen. Sobald ein Nachweis seine Gültigkeit verliert (wie der Genesenennachweise derzeit nach drei Monaten), ist der Mitarbeitende verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Ablauf der Gültigkeit einen neuen Nachweis vorzulegen. Liegt bzw. lag der Nachweis nicht bis zum 15. März vor oder bestehen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises, sind die Leiter der Einrichtungen, also auch Ärzte und Psychotherapeuten, verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen. Dies erläutert das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Dieselben Pflichten gelten, wenn nach dem Ablauf der Gültigkeit kein neuer Nachweis vorgelegt wird. Bei Nichteinhaltung der Regularien droht Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern ein Bußgeld. Corona-Dokumentation in TIMEOFFICE Für die lückenlose und systemische Erfassung der Dokumentation des Impfstatus und der täglichen Testergebnisse stehen in TIMEOFFICE folgende Lösungsansätze zur Verfügung: Erfassung Tests: In TIMEOFFICE kann eine Tagesfunktion eingerichtet werden. Mit dieser können sämtliche Tests aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Dienstplan dokumentiert werden. Zur Auswertung der Ergebnisse stehen Konten auf Tages- und Monatsbasis zur Verfügung. Für die Dokumentation des Impfstatus empfehlen wir die Kartei „Untersuchungen“ im Personalstamm zu verwenden. Dadurch werden die persönlichen Daten von anderen Terminen separiert und sind nur für die Personen im Unternehmen verfügbar, für die diese Information relevant ist. Da die Terminüberwachung erfahrungsgemäß aufgrund der Pflichtfortbildungen auch für andere Kollegen zugänglich ist, bietet sich eine Daten-Separierung an. Haben Sie Fragen zu den Lösungen oder Interessen an einer zeitnahen Implementierung, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zum Service-Desk